Unsere Leistungen für Sie

Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden?

Wir erstellen einen Kostenvoranschlag

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Festellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, [Schadenhöhe unter
750,- €] reicht als Schadensnachweis zumeist ein Kostenvoranschlag aus. Diesen können Sie von einer Fachwerkstatt oder einem Sachverständigen erstellen lassen.

Der direkte Weg zum Sachverständigen hat den Vorteil, dass im Falle einer höheren Schadensumme direkt ein Schadengutachten erstellt werden kann.

Im Schadenfall erstellen wir dem Geschädigten einen Kostenvoranschlag

Wir übernehmen die Beweissicherung bei unklarer oder noch nicht geklärter Schuldfrage.

Sie hatten einen Unfall, bei dem die Schuldfrage bisher nicht geklärt werden konnte?
Ein zu langer Zeitraum zwischen Schadenereignis und späterer Haftungsregelung einer Versicherung lässt in vielen Fällen die Frage offen ob in der Zwischenzeit nicht weitere Schäden in der betroffenen Region angefallen sind. Um eine solche Argumentation zu vermeiden ist es wichtig einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

Dazu dokumentieren und fotografieren wir die Schäden an Ihrem Fahrzeug und archivieren die Beweismittel digital bis zur Klärung der Schuldfrage. Nach deren Klärung kann mit Hilfe der gespeicherten Daten bzw. Beweismitteln ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten erstellt werden.

Wer war hier Schuld - Wir gehen dem nach!

Wir erstellen ein Schadengutachten

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur vollständigen Beweissicherung und Festellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

Mit Hilfe eines Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezgl. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen [fiktive Abrechnung].

Benötigen Sie keinen Mietwagen, und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Sachverständigen vorgenommen werden.

Wir machen die Beweissicherung

Das Wertgutachten - Wissen Sie wieviel Ihr Fahrzeug wert ist?

Ob Oldtimer, Liebhaberfahrzeug oder Edelkarrosse, lassen Sie ein Wertgutachten
erstellen. Das gibt Ihnen ausführlich Auskunft über Zustand und Marktwert Ihres Fahrzeugs.

Vom Sachverständigen erstellte Wertgutachten sind wichtig bei der Einstufung des Versicherungswertes und hilft Ihnen im Schadenfall, bei Diebstahl oder Verkauf des Fahrzeugs, damit Sie den Gegenwert erhalten, der Ihnen zusteht.

Sollten Sie Interesse an einem Wertgutachten für Ihr Fahrzeug haben, mache ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir bewerten ihr Fahrzeug

Oldtimer Gutachten - "Oldie but Goldie"

Wir sind auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um ein Wertgutachten oder die komplette Begleitung von Restaurierungen geht. Young- und Oldtimerbewertungen werden durch uns ausführlich mit weitgehender Fahrzeughistorie angefertigt.

Wir verfügen über eine große Literatur aus dem Oldtimerbereich. Die Wertermittlung erfolgt über Schwacke Classic.

Die Oldtimerbewertung ist sehr wichtig, wenn Ihr Fahrzeug frisch restauriert wurde und anschließend in einen Unfall oder Diebstahl verwickelt wird. Es wird anschließend immer schwer ohne den richtigen Beleg den Wert des Fahrzeuges nachzuweisen.

Wir bewerten ihren Oldtimer

Bewertet wird klassisch nach Noten wie folgt:

Note 1: Der Oldtimer ist in einem makellosen Zustand und es lassen sich keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität) finden. Im Prinzip ist das Auto in ursprünglichen Zustand erhalten worden.

Note 2: Der Oldtimer befindet sich in einem guten Zustand. Reparaturen und Schönheitskorrekturen wurden vom Fachmann vorgenommen und es fehlen keinerlei Teile. Das Auto ist mängelfrei und es sind lediglich winzige Gebrauchsspuren zu erkennen.

Note 3: Hier liegt ein klarer Gebrauchtzustand zu Grunde. Der Oldtimer sollte aber fahrbereit sein und nur über eine kleine Mängelliste verfügen. Für die Fahrbereitschaft sollten keine sofortigen Arbeiten notwendig sein.

Note 4: An diesem Auto kann eine leichte Durchrostung vorliegen. Kleinere Teile können durchaus defekt sein, allerdings sollten für die Fahrbereitschaft keine großen Investitionen erforderlich sein. Mögliche Defekte können relativ leicht repariert werden.

Note 5: Bei dieser Benotung ist noch sehr viel Arbeit notwendig. Das Auto kann dabei sogar in Einzelteilen vorliegen, allerdings sollten diese auch größtenteils vorhanden sein. Schwere Defekte ermöglichen keine Fahrbereitschaft und es sind hohe Investitionen notwendig.

Wir bewerten ihren Oldtimer

Gerne beraten wir Sie mit großer Erfahrung. Unabhängig und kompetent.

Wir freuen uns über Ihren Anruf:

Büro: 02236 / 87 38 59
Mobil: 0176 / 220 84 237

Unverbindliche Anfrage

Wenn möglich, schicken Sie uns bitte ein Foto(s) des Schadens
(mögliche Formate: Jpg, Gif, PNG):


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